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PIP-Implantate

Grosse Verunsicherung verbreiten die Meldungen über mangelhafte Brustimplantate der französischen Firma PIP (Poly Implant Prothése). Einzelne Medien (Le Matin) verfallen sogar der Hysterie und sprechen von Todesfällen…

Die Problematik ist so intensiv, dass internationale und länderspezifische Expertengruppen gebildet wurden, um die Qualitätsmängel und die daraus folgenden Therapieforderungen festzustellen.

Betroffen sind nur die Produkte der Firma PIP! Als weiterhin unbedenklich gelten Implantate der Marken Natrelle/McGhan, Mentor, Eurosilicon, Silimed u.a.
PIP-Implantate wurden in der Schweiz selten eingesetzt, vornehmlich in der Westschweiz. Wir gehen derzeit von etwa 250 Fällen aus. Es ist jedoch unklar, wie viele Schweizer Frauen sich im Ausland haben behandeln lassen (z.B. Tschechei). Dass in der Schweiz doch so wenige betroffen sind, zeigt das Qualitätsbewusstsein der Plastischen Chirurgen!
In meiner Praxis wurden diese Billigprodukte ebenfalls zu keiner Zeit verwendet!

Die Mängel der PIP-Implantate liegen sowohl bei der Implantat-Hülle wie auch deren Inhalt. Die Hüllen wurden zu dünn ausgelegt. Hauptsächlich aber verursacht das seit 2005 regelmässig verwendete industrielle Silicon (anstatt für medizinische Zwecke zugelassenes) Kopfzerbrechen.
Das industrielle Silicon ist aus kleineren Molekülketten zusammengesetzt. Es kann dadurch in die Implantat-Hülle eindringen und diese aufweichen. So kommt es zur Erhöhung der Gefahr des Platzens des Implantates und Austrittes des Silicons. Diese erhöhte Rupturrate hat 2010 dazu geführt, dass die ganze Misere aufgedeckt wurde.

Selbstverständlich ist die Verwendung des Industrie-Silicons nur aus Geldgier moralisch höchst verwerflich, dennoch liegen derzeit keine handfesten Beweise dafür vor, dass von diesem Material eine akute Gefahr z.B. für eine Krebsauslösung ausgeht! Hingegen können durch dieses Silicon entzündliche Gewebereaktionen ausgelöst werden.
So ist die offizielle Haltung der nationalen medizinischen Kontrollstellen (CH: Swissmedic) bezüglich einer prophylaktischen Entfernung der PIP-Implantate ohne Zeichen für einen Defekt oder Entzündung sehr zurückhaltend.

Das heisst, dass bei uns in der Schweiz die Krankenkassen die Operationskosten für die Implantat-Entfernung in diesen Fällen (noch) nicht übernehmen. Es wird empfohlen, alle halbe Jahr eine ärztliche Kontrolle durchzuführen, allenfalls verbunden mit einer Ultraschall- oder auch Magnetresonanz-Untersuchung.
Wird ein Implantat-Defekt festgestellt, liegt eine sogenannte Kapselfibrose (schmerzhafte Verhärtung) oder bestehen Entzündungszeichen, so erfolgt eine Kostenübernahme der Operation durch die Krankenkasse. Es ist aber empfehlen, ein Kostengutsprachegesuch an die Kasse zu senden.
Die Kosten für allfällig neue Implantate muss die Patientin in jedem Fall selber tragen!

Wichtig ist, dass sich betroffene Frauen bei einem Facharzt für Plastische Chirurgie melden. Einerseits geht es selbstverständlich um die Kontrolle, andererseits aber auch um die Erfassung des „Falles“. Nur so kann das Ausmass des Schadens erfasst und die richtigen Massnahmen formuliert werden.